Berlin | 26.10.2022 | Persönlicher Aufruf von Dr. R. G. Strachwitz zum Demokratiefördergesetz
Gegenüber den im Frühjahr dieses Jahres zur Stellungnahme übersandten Überlegungen („Diskussionspapier von BMFSFJ und BMI“) stellt der nunmehr vorgelegte Referentenentwurf eine wesentliche Verbesserung dar. Die dem Bund zu eröffnende Möglichkeit, Vorhaben im Bereich der Demokratieförderung finanziell zu unterstützen, ist nunmehr eingekleidet in Überlegungen, von welchen Voraussetzungen auszugehen ist und welche demokratietheoretischen Ziele mit dem Vorhaben verfolgt werden sollen. Allerdings wird der Anspruch des Vorhabens sehr umfassend dargestellt. Ob die tatsächlich vorgesehenen Maßnahmen geeignet und ausreichend sind, diesen hohen Anspruch einzulösen, bleibt abzuwarten und ist von seiner Umsetzung und nicht zuletzt auch von seiner finanziellen Ausstattung abhängig. Darüberhinaus fehlt der wichtige Aspekt der Stärkung („empowerment“) der Zivilgesellschaft, des wichtigsten Bündnispartners von Parlament und Regierung im Kampf für eine offene, liberale und pluralistische Gesellschaft.
Im einzelnen:
Insgesamt ist das Gesetzesvorhaben in der entworfenen Form grundsätzlich zu begrüßen. Es wird darauf ankommen, wie es mit Leben erfüllt wird. Als reines Ermöglichungsvehikel für Finanzierungen aus Bundesmitteln würde es scheitern.
Berlin, 26. Oktober 2022